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   BGH, 25.02.1980 - II ZR 134/79   

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https://dejure.org/1980,7014
BGH, 25.02.1980 - II ZR 134/79 (https://dejure.org/1980,7014)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1980 - II ZR 134/79 (https://dejure.org/1980,7014)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1980 - II ZR 134/79 (https://dejure.org/1980,7014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Prolongationswechsels über die restliche Kaufpreisforderung - Erwirkung eines Wechselvorbehaltsurteils im Wechselprozess - Anspruch auf Auskunft über die Zahlungsfähigkeit einer Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1980, 527
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1979 - II ZR 177/77

    Bindungswirkung von Feststellungen im Tatbestand des Berufungsurteils - Haftung

    Auszug aus BGH, 25.02.1980 - II ZR 134/79
    Da nach dem als richtig zu unterstellenden Parteivortrag Rendant Göken bekannt war, daß die Auskunft für die Beklagte zu 1 erkennbar von erheblicher Bedeutung war und diese sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen wollte, kam durch die Antrage und deren Beantwortung stillschweigend das vorstehend bezeichnete Rechtsverhältnis zwischen den Parteien zustande (vgl. SenUrt. v. 12.2.79 - II ZR 177/77, WM 1979, 548 u. Urt. v. 30.3.76 - VI ZR 21/74, LM BGB § 676 Nr. 15).
  • BGH, 30.03.1976 - VI ZR 21/74

    Klage gegen eine Bank auf Schadensersatz infolge falscher Bankauskunft - Vornahme

    Auszug aus BGH, 25.02.1980 - II ZR 134/79
    Da nach dem als richtig zu unterstellenden Parteivortrag Rendant Göken bekannt war, daß die Auskunft für die Beklagte zu 1 erkennbar von erheblicher Bedeutung war und diese sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen wollte, kam durch die Antrage und deren Beantwortung stillschweigend das vorstehend bezeichnete Rechtsverhältnis zwischen den Parteien zustande (vgl. SenUrt. v. 12.2.79 - II ZR 177/77, WM 1979, 548 u. Urt. v. 30.3.76 - VI ZR 21/74, LM BGB § 676 Nr. 15).
  • BGH, 13.04.1972 - II ZR 107/70

    Wechseldiskontierung - Rückgaberecht der Bank

    Auszug aus BGH, 25.02.1980 - II ZR 134/79
    Die Auskünfte werden üblicherweise auf eigenes Ersuchen des Kreditinstituts erbeten und vom auskunfterteilenden Institut auch nicht dem Kunden direkt gegeben (Bank-zu-Bank-Auskunft; vgl. Senurt. v. 6.3.72 - II ZR 100/69, WM 1972, 583, 585).
  • BGH, 06.03.1972 - II ZR 100/69

    Hypothekarische Sicherung eines Darlehens - Abschluss eines Vertrages auf

    Auszug aus BGH, 25.02.1980 - II ZR 134/79
    Die Auskünfte werden üblicherweise auf eigenes Ersuchen des Kreditinstituts erbeten und vom auskunfterteilenden Institut auch nicht dem Kunden direkt gegeben (Bank-zu-Bank-Auskunft; vgl. Senurt. v. 6.3.72 - II ZR 100/69, WM 1972, 583, 585).
  • BGH, 18.06.1991 - XI ZR 282/90

    Annahme einer Revision - Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend bereits mehrfach ausgeführt, daß Bank-zu-Bank-Auskünfte üblicherweise auf eigene Ersuchen der Kreditinstitute und nicht im Namen der interessierten Kunden erbeten werden (BGH, Urteil vom 6. März 1972 - II ZR 100/69, WM 1972, 583, 585; BGH, Urteil vom 25. Februar 1980 - II ZR 134/79, WM 1980, 527, 528).
  • OLG München, 31.01.2001 - 7 U 4379/00

    Kreditvergabe - Rechtspflichten der Bank - Finanzierungsangebot - Immobilienwert

    a) Zu Recht weist die Klägerin allerdings darauf hin, daß die Rechtsprechung im Falle einer falschen Bankauskunft in der Regel von einer Haftung aus Auskunftsvertrag ausgeht, sofern für die Bank erkennbar war, daß die Auskunft für den Empfänger von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen möchte (vgl. BGH WM 85, 381; WM 69, 36; WM 79, 548; WM 80, 527).
  • BGH, 28.01.1985 - II ZR 10/84

    Unrichtige Bankauskunft - Überblick über Vermögensverhältnisse - Vorläufige

    Nach dem unstreitigen Sachverhalt war für die Beklagte erkennbar, daß ihre Auskunft für die Klägerin von erheblicher Bedeutung ist und diese sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen wollte (vgl. Sen. Urt. v. 12.2.1979 - II ZR 17 LM BGB § 676 Nr. 19 und v. 25.2.1980 - II ZR 134/79, WM 1980, 527).
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